Elektrotechnik Haase GmbH

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DGUV Prüfungen

Spezialisierung auf Prüfungen nach DGUV V3 - ehemals BGV A3

Durch re­gel­mä­ßi­ge Schu­lun­gen un­se­rer fach­kun­di­gen Mit­ar­bei­ter sind wir in der Lage, die An­for­de­run­gen der Be­rufs­ge­nos­sen­schaf­ten zur Prü­fung von elek­tri­schen An­la­gen zu er­fül­len. Es wird voraus­ge­setzt, dass eine Prü­fung nach DIN VDE 0105 oder 0100 nur durch eine ge­lern­te Elek­tro­f­ach­kraft er­fol­gen darf, die zudem diese Tä­tig­keit nach­voll­zieh­bar in den letz­ten Jah­ren aus­ge­führt hat. In der DGUV V3 wird zudem er­läu­tert, dass diese Auf­ga­be mög­lichst von einer auf diese Tä­tig­keit spe­zia­li­sier­ten Fach­kraft über­nom­men wer­den soll, um eine voll­stän­di­ge Rechts­si­cher­heit zu er­lan­gen.

Rechtliche Grundlage

Nachdem die bisherigen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, bekannt als BGV, 2014 zur DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift - zusammengefasst wurden, wurden die alten Vorschriften wie BGV A3 in die DGUV überführt. Übrigens: die ersten Vorschriften zur Unfallverhütung entstanden im Jahre 1885 während der Gründung der ersten Berufsgenossenschaften. Dies war zum damaligen Zeitpunkt etwas weltweit einmaliges.

Revision für Gewerbe, Privat und Öffentliche

  • Wohngebäude

  • Industriegebäude

  • öffentliche Einrichtungen

  • Schwimmbäder

  • Stallungen

  • Werkstätten

  • Mehrzweckgebäude

  • Saunen

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR PRÜFUNG VON ELEKTRISCHEN ANLAGEN

Warum ist eine Prüfung erforderlich?

Nach DGUV-Vor­schrift (3) sind re­gel­mä­ßi­ge Si­cher­heits­prü­fun­gen vor­ge­schrie­ben. Die Durch­füh­rung liegt in der Pflicht des Un­ter­neh­mers. Da elek­tri­sche An­la­gen durch Schä­den die ge­sam­te Pro­duk­ti­on zum Er­lie­gen brin­gen kön­nen und ein er­heb­li­cher Teil der Brand­ur­sa­chen bei Brän­den in Un­ter­neh­men auf Män­gel oder De­fek­te in elek­tri­schen An­la­gen zu­rück­zu­füh­ren sind, ist eine re­gel­mä­ßi­ge Prü­fung auch zur Ver­mei­dung von Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­len und zum Schutz der Mit­ar­bei­ter ver­pflich­tend.

Was wird geprüft?

Laut der DGUV V3 sind dies alle Be­triebs­mit­tel die als Gan­zes oder in Tei­len dem An­wen­den, Über­tra­gen, Ver­tei­len und Ver­ar­bei­ten von elek­tri­scher En­er­gie die­nen. Dazu ge­hö­ren:

  1. Orts­ver­än­der­li­che elek­tri­sche Be­triebs­mit­tel
    Kön­nen nach der Ver­wen­dung wie­der ab­ge­baut oder zer­legt wer­den Dazu ge­hö­ren zum Bei­spiel Bü­ro­ge­rä­te wie Com­pu­ter, Dru­cker und Leuch­ten, elek­tri­sche Werk­zeu­ge im all­ge­mei­nen und Haus­halts­ge­rä­te wie Mi­kro­wel­len, Kaf­fee­ma­schi­nen und Ra­di­os.
  2. Orts­fes­te elek­tri­sche Be­triebs­mit­tel
    Orts­fes­te Be­triebs­mit­tel sind mit ihrer Um­ge­bung fest ver­bun­den, z.B. Ge­bäu­d­e­instal­la­tio­nen oder Kli­ma­an­la­gen. 
  3. Elek­tri­sche An­la­gen
    Sind eine feste Grup­pe von elek­tri­schen Be­triebs­mit­teln. Bei­spie­le für sol­che Be­triebs­mit­tel sind Si­che­rungs­käs­ten, Steck­do­sen und Lei­tun­gen.