Elektrotechnik Haase GmbH
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DGUV Prüfungen
Spezialisierung auf Prüfungen nach DGUV V3 - ehemals BGV A3
Durch regelmäßige Schulungen unserer fachkundigen Mitarbeiter sind wir in der Lage, die Anforderungen der Berufsgenossenschaften zur Prüfung von elektrischen Anlagen zu erfüllen. Es wird vorausgesetzt, dass eine Prüfung nach DIN VDE 0105 oder 0100 nur durch eine gelernte Elektrofachkraft erfolgen darf, die zudem diese Tätigkeit nachvollziehbar in den letzten Jahren ausgeführt hat. In der DGUV V3 wird zudem erläutert, dass diese Aufgabe möglichst von einer auf diese Tätigkeit spezialisierten Fachkraft übernommen werden soll, um eine vollständige Rechtssicherheit zu erlangen.
Rechtliche Grundlage
Nachdem die bisherigen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, bekannt als BGV, 2014 zur DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift - zusammengefasst wurden, wurden die alten Vorschriften wie BGV A3 in die DGUV überführt. Übrigens: die ersten Vorschriften zur Unfallverhütung entstanden im Jahre 1885 während der Gründung der ersten Berufsgenossenschaften. Dies war zum damaligen Zeitpunkt etwas weltweit einmaliges.
Revision für Gewerbe, Privat und Öffentliche
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Wohngebäude
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Industriegebäude
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öffentliche Einrichtungen
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Schwimmbäder
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Stallungen
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Werkstätten
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Mehrzweckgebäude
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Saunen
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR PRÜFUNG VON ELEKTRISCHEN ANLAGEN
Warum ist eine Prüfung erforderlich?
Nach DGUV-Vorschrift (3) sind regelmäßige Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben. Die Durchführung liegt in der Pflicht des Unternehmers. Da elektrische Anlagen durch Schäden die gesamte Produktion zum Erliegen bringen können und ein erheblicher Teil der Brandursachen bei Bränden in Unternehmen auf Mängel oder Defekte in elektrischen Anlagen zurückzuführen sind, ist eine regelmäßige Prüfung auch zur Vermeidung von Produktionsausfällen und zum Schutz der Mitarbeiter verpflichtend.
Was wird geprüft?
Laut der DGUV V3 sind dies alle Betriebsmittel die als Ganzes oder in Teilen dem Anwenden, Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von elektrischer Energie dienen. Dazu gehören:
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Können nach der Verwendung wieder abgebaut oder zerlegt werden Dazu gehören zum Beispiel Bürogeräte wie Computer, Drucker und Leuchten, elektrische Werkzeuge im allgemeinen und Haushaltsgeräte wie Mikrowellen, Kaffeemaschinen und Radios. - Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Ortsfeste Betriebsmittel sind mit ihrer Umgebung fest verbunden, z.B. Gebäudeinstallationen oder Klimaanlagen. - Elektrische Anlagen
Sind eine feste Gruppe von elektrischen Betriebsmitteln. Beispiele für solche Betriebsmittel sind Sicherungskästen, Steckdosen und Leitungen.