Elektrotechnik Haase GmbH

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DGUV Prüfungen

Spezialisierung auf Prüfungen nach DGUV V3 - ehemals BGV A3

Durch re­gel­mä­ßi­ge Schu­lun­gen un­se­rer fach­kun­di­gen Mit­ar­bei­ter sind wir in der Lage, die An­for­de­run­gen der Be­rufs­ge­nos­sen­schaf­ten zur Prü­fung von elek­tri­schen An­la­gen zu er­fül­len. Es wird voraus­ge­setzt, dass eine Prü­fung nach DIN VDE 0105 oder 0100 nur durch eine ge­lern­te Elek­tro­f­ach­kraft er­fol­gen darf, die zudem diese Tä­tig­keit nach­voll­zieh­bar in den letz­ten Jah­ren aus­ge­führt hat. In der DGUV V3 wird zudem er­läu­tert, dass diese Auf­ga­be mög­lichst von einer auf diese Tä­tig­keit spe­zia­li­sier­ten Fach­kraft über­nom­men wer­den soll, um eine voll­stän­di­ge Rechts­si­cher­heit zu er­lan­gen.

Rechtliche Grundlage

Nachdem die bisherigen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, bekannt als BGV, 2014 zur DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift - zusammengefasst wurden, wurden die alten Vorschriften wie BGV A3 in die DGUV überführt. Übrigens: die ersten Vorschriften zur Unfallverhütung entstanden im Jahre 1885 während der Gründung der ersten Berufsgenossenschaften. Dies war zum damaligen Zeitpunkt etwas weltweit einmaliges.

DGUV Analyse

Revision für Gewerbe, Privat und Öffentliche

  • Wohngebäude

  • Industriegebäude

  • öffentliche Einrichtungen

  • Schwimmbäder

  • Stallungen

  • Werkstätten

  • Mehrzweckgebäude

  • Saunen

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR PRÜFUNG VON ELEKTRISCHEN ANLAGEN

Warum ist eine Prüfung erforderlich?

Nach DGUV-Vor­schrift (3) sind re­gel­mä­ßi­ge Si­cher­heits­prü­fun­gen vor­ge­schrie­ben. Die Durch­füh­rung liegt in der Pflicht des Un­ter­neh­mers. Da elek­tri­sche An­la­gen durch Schä­den die ge­sam­te Pro­duk­ti­on zum Er­lie­gen brin­gen kön­nen und ein er­heb­li­cher Teil der Brand­ur­sa­chen bei Brän­den in Un­ter­neh­men auf Män­gel oder De­fek­te in elek­tri­schen An­la­gen zu­rück­zu­füh­ren sind, ist eine re­gel­mä­ßi­ge Prü­fung auch zur Ver­mei­dung von Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­len und zum Schutz der Mit­ar­bei­ter ver­pflich­tend.

Was wird geprüft?

Laut der DGUV V3 sind dies alle Be­triebs­mit­tel die als Gan­zes oder in Tei­len dem An­wen­den, Über­tra­gen, Ver­tei­len und Ver­ar­bei­ten von elek­tri­scher En­er­gie die­nen. Dazu ge­hö­ren:

  1. Orts­ver­än­der­li­che elek­tri­sche Be­triebs­mit­tel
    Kön­nen nach der Ver­wen­dung wie­der ab­ge­baut oder zer­legt wer­den Dazu ge­hö­ren zum Bei­spiel Bü­ro­ge­rä­te wie Com­pu­ter, Dru­cker und Leuch­ten, elek­tri­sche Werk­zeu­ge im all­ge­mei­nen und Haus­halts­ge­rä­te wie Mi­kro­wel­len, Kaf­fee­ma­schi­nen und Ra­di­os.
  2. Orts­fes­te elek­tri­sche Be­triebs­mit­tel
    Orts­fes­te Be­triebs­mit­tel sind mit ihrer Um­ge­bung fest ver­bun­den, z.B. Ge­bäu­d­e­instal­la­tio­nen oder Kli­ma­an­la­gen. 
  3. Elek­tri­sche An­la­gen
    Sind eine feste Grup­pe von elek­tri­schen Be­triebs­mit­teln. Bei­spie­le für sol­che Be­triebs­mit­tel sind Si­che­rungs­käs­ten, Steck­do­sen und Lei­tun­gen.